Maulkorb wegen Barschel

Wegen einer Veröffentlichung auf der Video-Plattform Youtube habe ich dieser Tage einen gerichtlichen Maulkorb bekommen. Vor einiger Zeit hatte ich ein Video zum Mordfall des ehemaligen Ministerpräsidenten von Schleswig Holstein Uwe Barschel ins Netz gestellt. Dabei handelt es sich um ein Interview mit dem Buchautor Wolfram Baentsch. Baentsch hatte 2006 das Buch „Der Doppelmord an Uwe Barschel“ veröffentlicht, in dem es um die Hintergründe zu einem der größten Politskandale in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik geht. Als Tags, also als Suchkriterien, hatte ich ebenfalls den Namen eines Privatdetektivs und Geheimdienstmitarbeiters zu dem Video hinzugefügt.
Nach einigen Wochen hatte dieser Mensch wohl die Tags unter den entsprechenden Videos entdeckt, und ließ mir über seinen Anwalt mitteilen ich solle die Tags vom Video entfernen. Der Anwalt schrieb mir eine private Nachricht an mein Youtube-Konto. Da ich mit der Sache so nicht einverstanden war löschte ich zwar die Tags an den entsprechenden Videos, stellte dafür aber ein neues Video ins Netz. In diesem Video wies ich lediglich darauf hin dass es entsprechende Lektüre geben würde, in der behauptet würde dieser Mensch habe in der Todesnacht Barschels ein Zimmer im gleichen Hotel reserviert, habe aber kurzfristig umgebucht. Ich erwähnte auch dass ein mutmaßlicher Mitarbeiter dieses Menschen ebenfalls ein Zimmer im entsprechenden Hotel gebucht habe. Ich schrieb auch ausdrücklich dass dieser Mensch eine Beteiligung am Mordfall von Uwe Barschel bestreiten würde.
Dann hörte ich zwei Wochen lang nichts mehr von diesem Thema. Als ich zufällig eine ältere Mailadresse von mir nach neuen Mails durchforstete entdeckte ich dass dieser Mensch mir über seinen Anwalt nicht nur mehrmals Strafen wegen des Videos angedroht hatte, sondern dass inzwischen auch eine Unterlassungsklage gegen mich erwirkt worden war. Das ist Deutschland. Da liest man mal zwei Wochen lang keine Mails und schon hat man eine Klage samt anhängiger Kosten im Briefkasten. Neben dieser alten Mailadresse stand auch meine Postanschrift und meine Telefonnummer auf der Webseite. Niemand hatte angerufen und auch schriftlich wollte mich niemand erreichen. Einzig auf diese Mailadresse kamen die Schreiben des Anwalts in Form von angehängten Dateien. Leider ist dies nicht die aktuelle Mailadresse, die ich täglich nutze, und so blieben die Mails des Anwalts über zwei Wochen lang ungelesen.
Da man sich ja an gerichtliche Beschlüsse halten soll habe ich brav das entsprechende Video vom Netz genommen. Ich dachte nun sei das Thema erst mal vom Tisch, stellte mich auf eine Geldstrafe plus etlicher Scherereien ein, die da noch kommen würden. Als ich nun heute Abend (25.08.) wieder mehr zufällig diese alte Mailadresse nach neuen Mails prüfte fiel mir eine neue Email dieses Anwalts sofort auf. Nun sollte ich wieder ein Video plus zugehörige Tags vom Netz nehmen, wieder werden mir Geldstrafen, Haft, und andere böse Dinge angedroht, falls ich den Forderungen nicht Folge leiste. Ich soll eben jene Tags, welche ich vor einigen Tagen noch gelöscht hatte, von einigen anderen Videoplattformen entfernen, die ich bis heute nicht einmal kannte.
Während mein Video auf der Plattform Youtube stand müssen eifrige Beobachter des Geschehens wohl gedacht haben es sei nötig das Video auch auf anderen Plattformen einzustellen. Wer das Video mit entsprechendem Namen im Netz sucht wird auch bei anderen Webseiten fündig werden. Videoplattformen nach dem Muster von Youtube gibt es inzwischen viele, und so hatten diese Menschen auch mehrere davon auserkoren, um mein Video online zu stellen. Allerdings haben diese Menschen meinen Namen verwendet, den ich auch für mein Youtube-Konto verwende. Ohne mein Wissen hatte man also das Video samt Tags und meinem Benutzernamen kopiert und verwendet.
Nun soll ich also die "belastenden" Tags von der entsprechenden Seite nehmen.
Der Anwalt schreibt mir folgendes:
Sehr geehrter Herr Brems, ................. Nach dem Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 16. August 2010, Az 17 O 450/10 ist es ihnen gemäß Ziffer 2.1 untersagt den Namen des Antragstellers im Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Uwe Barschel zu nennen sowie den Namen des Antragstellers als sogenanntes "Tag"-Schlüsselwort im Zusammenhang mit Uwe Barschel sowie Mord oder Verschwörung im World Wide Web abrufbar zu machen.
Auf der Videoplattform xxxxxxxx haben Sie das Video nach wie vor zum Abruf bereitgehalten das mit "Doppelmord an Uwe Barschel- Teil 1" bezeichnet ist. Hier finden sich die Tags xxxxx im Zusammenhang mit Uwe Barschel sowie Mord.
Ich setze Ihnen eine Frist bis 26.08.2010, 12:00 Uhr.
Ich muss mich hiermit deutlich davon distanzieren das besagte Video auf einer anderen Plattform als Youtube eingestellt zu haben. Das Video wurde auf den anderen Webseiten ohne mein Zutun und ohne mein Einverständnis eingestellt. Auch wenn die Videokonten auf diesen Webseiten den gleichen Benutzernamen tragen wie mein Konto bei Youtube heißt das nicht dass sie von mir erstellt wurden. Ich habe mit diesen Videoplattformen nichts zu tun und habe sie bis zum heutigen Tage noch nicht einmal gekannt. Offensichtlich handelt es sich dabei um eine böswillige Falle. Ein Abgleich der IP kann leicht beweisen dass die neuen Videos nicht von mir ins Netz gestellt wurden.

